Im Folgenden wird der Sender HAPPY RADIO mit HR und die Kunden und Kundinnen mit Kundschaft bezeichnet. Der Begriff "Station-Voice" bezieht sich auf die offizielle Sprecherin oder den Sprecher von HR.
Das Angebot von HR umfasst verschiedene Werbeprodukte, einschließlich Werbespots, Sponsoring, bezahlte Beiträge und bezahlte Sendungen.
Werbespots können von der Kundschaft in Auftrag gegeben werden. Diese werden von der Station-Voice eingesprochen und von HR produziert. Der Inhalt kann entweder von der Kundschaft bereitgestellt oder in Absprache mit HR erstellt werden. HR übernimmt die Produktionskosten. Bei extern produzierten Werbespots trägt die Kundschaft zusätzliche Produktionskosten.
Sponsoring für bestimmte Rubriken bedarf einer Auftragserteilung an HR und wird ausschließlich von der Station-Voice eingesprochen. Die Produktionskosten für das Sponsoring übernimmt HR. Der Inhalt des Sponsorings wird in Absprache mit HR erstellt und darf die vertraglich vereinbarte Dauer nicht überschreiten.
Bezahlte Beiträge und Sendungen umfassen Inhalte aus der Verkaufsdokumentation und werden von HR-Moderatorinnen und -Moderatoren produziert. PR-Maßnahmen werden von der Station-Voice eingesprochen. Die Produktionskosten trägt HR. Die Kundschaft kann das Musikprogramm von bezahlten Sendungen in Absprache mit HR mitgestalten.
HR handelt gemäß geltendem schweizerischen Recht und unterliegt diesem.
Die Buchung der Werbeprodukte kann direkt bei HR oder bei von HR beauftragten Agenturen oder freien Mitarbeitenden erfolgen.
Wir erfassen und verwenden personenbezogene Daten, um unsere Dienstleistungen anzubieten, zu betreiben und zu verbessern. Diese Daten umfassen Kaufinformationen und persönliche Angaben wie Namen, Vornamen und Anschrift. Weitere Informationen zur Datenerfassung und -verwendung, sowie der Verwendung durch Drittanbieter wie Google und Meta, finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung auf unserer Datenschutzseite.
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Diese AGB gelten verbindlich für die Kundschaft aus allen Ländern.
HR haftet nicht für Betriebs- oder Gewinnausfälle der Kundschaft aufgrund technischer Probleme bei der Ausstrahlung gebuchter Angebote (siehe Garantie und Gewährleistung).
Bei Nichtbegleichung der Rechnung gemäß den "Vertragsabschluss & Zahlungsmodalitäten" behält sich HR vor, die Ausstrahlung auszusetzen oder zu verschieben.
Sämtliche Kosten für die Ausstrahlung von gebuchten Werbeangeboten bei HR trägt HR. Dies beinhaltet Antennenbetrieb, Streamingkosten und Leitungsgebühren.
Die Preise für Werbeangebote entsprechen den gelisteten Preisen in der offiziellen HR-Verkaufsdokumentation. Preisänderungen können individuell vereinbart werden.
HR kann Mengen- oder Laufzeitrabatte gewähren. Preisreduktionen oder Preiserlasse können bei Gegengeschäften vereinbart werden.
Alle Werbeprodukte sind von der Kundschaft mindestens 48 Stunden im Voraus zu bezahlen.
Mit der Unterzeichnung der von HR gestellten Offerte durch die Kundschaft wird der Kaufvertrag bindend. Die Rechnung ist spätestens drei Arbeitstage vor der Ausstrahlung zu begleichen.
Die Kundschaft kann das im Kaufvertrag vereinbarte Werbeprodukt bis 96 Stunden vor der Ausstrahlung widerrufen. Externe Produktionskosten werden vollumfänglich berechnet. Bei vorzeitigem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung für nicht ausgestrahlte Inhalte.
Die Vorauszahlung erfolgt über gängige Zahlungsmittel in der Schweiz (Kreditkarte, Banküberweisung). Transaktionskosten trägt die Kundschaft.
HR behält sich das Recht vor, die AGB zu aktualisieren. Kunden werden über Änderungen informiert.
Streitigkeiten werden durch Schlichtungsverfahren oder Mediation beigelegt.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.